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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03   

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https://dejure.org/2003,5830
OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03 (https://dejure.org/2003,5830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2003 - 35 W 15/03 (https://dejure.org/2003,5830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2003 - 35 W 15/03 (https://dejure.org/2003,5830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Unverzüglichkeit"; Verschuldensunabhängigkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Unverzüglichkeit der Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung; Unwirksamkeit von unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in allgemeinen ...

  • Judicialis

    BGB § 121; ; BGB § 307 n.F.; ; BGB § 307 I n.F.; ; BGB § 307 II Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 II; ; AGB § 9 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Leasing: Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Notebook-Nutzungsvertrag mit HV, AGB-Kontrolle, Inhaltskontrolle, unangemessene Benachteiligung, Vertragsverstoß, Vertragsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt dabei nach der insoweit fortgeltenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 9 AGB a.F. vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (BGH MDR 1998, 825 f m.w.N.; BGH NJW 1997, 3022, 3023 = MDR 1997, 1013).

    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit der Vertragsstrafebestimmung zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (BGH MDR 1998, 825, 826; WM 1994, 1121, 1127).

    So soll sie zum einen als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ MDR 1961, 46; MDR 1968, 404; MDR 1975, 223), dem Gläubiger zum anderen aber auch im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGH MDR 1998, 825 f; MDR 1979, 220; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 468, 469).

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Von einer unangemessen hoch angesetzten Strafe, die die Unwirksamkeit der Vertragsstrafebestimmung zur Folge hat, ist auszugehen, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (BGH MDR 1998, 825, 826; WM 1994, 1121, 1127).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 259/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer langen Verjährungsfrist bei Flachdacharbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Dies bestimmt sich anhand eines von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten, generellen Prüfungsmaßstabs unter Zugrundelegung einer typisierenden Betrachtungsweise (BGH MDR 1988, 953; BGH NJW 1996, 2155, 2156 = MDR 1996, 791).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt dabei nach der insoweit fortgeltenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 9 AGB a.F. vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (BGH MDR 1998, 825 f m.w.N.; BGH NJW 1997, 3022, 3023 = MDR 1997, 1013).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Dies bestimmt sich anhand eines von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelösten, generellen Prüfungsmaßstabs unter Zugrundelegung einer typisierenden Betrachtungsweise (BGH MDR 1988, 953; BGH NJW 1996, 2155, 2156 = MDR 1996, 791).
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    So soll sie zum einen als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ MDR 1961, 46; MDR 1968, 404; MDR 1975, 223), dem Gläubiger zum anderen aber auch im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGH MDR 1998, 825 f; MDR 1979, 220; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 468, 469).
  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89

    Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Unangemessen ist die Höhe einer vertragsmäßig ausbedungenen Vertragsstrafe daher insbesondere dann, wenn die Sanktion außer Verhältnis zum Gewicht des Vertragsverstoßes und zu dessen Folgen für den Vertragspartner steht (8GH Z/P 1997, 1240; MDR 1991, 44 = WM 1990, 1198, 1200; OLG Düsseldorf, aaO.).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    So soll sie zum einen als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ MDR 1961, 46; MDR 1968, 404; MDR 1975, 223), dem Gläubiger zum anderen aber auch im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGH MDR 1998, 825 f; MDR 1979, 220; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 468, 469).
  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 10/77

    Wirksamkeit von Straffracht- und Schmuggelklauseln in Konnossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    Das kommt vorliegend in Betracht, da nach der gesetzlichen Regelung (§ 339 BGB) die Verwirkung einer Vertragsstrafe an ein Verschulden des Verpflichteten geknüpft ist (BGH WM 1973, 388; BGHZ 72, 174, 178 = MDR 1979, 207), die hier zu Ziffer 10 a Absatz 2 des "Notebook-Nutzungsvertrages" vereinbarte Klausel dieses Erfordernis jedoch nicht -jedenfalls nicht ausdrücklich- erwähnt.
  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2003 - 35 W 15/03
    So soll sie zum einen als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ MDR 1961, 46; MDR 1968, 404; MDR 1975, 223), dem Gläubiger zum anderen aber auch im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen (BGH MDR 1998, 825 f; MDR 1979, 220; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 468, 469).
  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 147/71

    Sittenwidrigkeit eines Automatenaufstellvertrags - Keine Entbindung von der

  • OLG Düsseldorf, 11.06.1999 - 16 U 148/98

    Gerichtliche Zuständigkeit für Auseinandersetzungen im Rahmen eines

  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Diese Legaldefinition gilt im gesamten Privatrecht (vgl. Ellenberger in Palandt, a.a.O., BGB § 121 Rn. 3) und ist nach der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Zweifel auch dann maßgebend, wenn der Begriff in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwandt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 23.6.1993 - 8 U 21/93 -, juris Rn. 36; OLG Hamm, Beschluss vom 25.8.2003 - 35 W 15/03 -, juris Rn. 8; Ellenberger in Palandt, a.a.O, BGB § 121 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 33/05

    Inhaltskontrolle bei Preisvereinbarungen im Falle der unmittelbaren Regelung des

    Dem entspricht es, den Schuldner nur haften zu lassen, wenn er die Umstände, die zur Auslösung der vereinbarten Vertragsstrafe führen sollen, zu vertreten hat (BGH NJW 1985, 57 f.; OLG Hamm NJW-RR 2004, 58 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 33/05

    Inhaltskontrolle von Vertragsklausel zur Rückgewähr von Rabatten in allgemeinen

    Dem entspricht es, den Schuldner nur haften zu lassen, wenn er die Umstände, die zur Auslösung der vereinbarten Vertragsstrafe führen sollen, zu vertreten hat (BGH NJW 1985, 57 f.; OLG Hamm NJW-RR 2004, 58 f.).
  • LG Köln, 28.07.2010 - 20 O 445/09

    Anspruch des Versicherten auf Deckungsschutz aufgrund eines

    Diese Legaldefinition entfaltet auch über den in § 121 BGB normierten Anwendungsbereich hinaus Geltung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 04, 58).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15369
AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03 (https://dejure.org/2003,15369)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 30.07.2003 - 6 C 190/03 (https://dejure.org/2003,15369)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 6 C 190/03 (https://dejure.org/2003,15369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Vertrages bzgl. der Veröffentlichung von Werbeanzeigen für Telefonsex

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
    Sittenwidrig sei das Hilfsgeschäft dann, wenn es das Hauptgeschäft objektiv fördern und ermöglichen soll (vgl. BGH, NJW 1998, 2895, 2896).

    Das in der Norm enthaltene Verbot der Werbung für sexuelle Handlungen betrifft nach allgemeiner Auffassung nur solche Handlungen, die den Einsatz des eigenen oder fremden Körpers erfordern, nicht aber das schlichte akustische Vermitteln sexueller Reize (vgl. BGH, NJW 1998, 2895, 2896 m. w. Nachw).

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
    Die Möglichkeit, den Anbieter von Telefonsex anzuwählen, ändere daran nichts ( BGH, MDR 2002, 264 ).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1989 - 2 U 268/88

    Wirksamkeit von Verträgen über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen über

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
    Vor dem Hintergrund, dass das Unwerturteil gegenüber einem Telefonsex-Vertrag - wenn überhaupt - verhältnismäßig gering ist, reicht die Ausstrahlungswirkung nicht aus, an einen Anzeigenvertrag über Werbung für Telefonsex für sittenwidrig zu halten (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1989, 2899).
  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 4 U 195/94
    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 30.07.2003 - 6 C 190/03
    Unter dem Gesichtspunkt der Sozialschädlichkeit lässt sich anführen, dass im Gegensatz zur Prostitution gesundheitliche Gefahren nicht bestehen, und dass das Anbieten von Telefonsex grundsätzlich nicht die Allgemeinheit in der Form belästigt wie Bordelle oder der Straßenstrich, und auch die dort typischerweise anzutreffende Begleitkriminalität entfallt (vgl. OLG Hamm, NJW 1995, 2797 ; Behm, NJW 1990, 1822, 1824).
  • VG Köln, 30.11.2007 - 27 K 4437/06

    Zulässigkeit der Eintragung einer Ausgabe eines Fernsehmagazins in die Liste der

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. September 2000 - 20 U 51/00 - OLG Hamm, Urteil vom 21. März 1995 - 4 U 195/94 - LG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2001 - 6 S 156/00 B; AG Köpenick, Urteil vom 30. Juli 2003 - 6 C 190/03 - jeweils nachgewiesen bei juris; diese Frage offengelassen, aber in diese Richtung deutend: BGH, Urteil vom 22. November 2001 - III ZR 5/01 -, NJW 2002, 361.
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